§ 12 Abs 1 Z 2 ErbStG
Der VwGH erörtert, dass eine Schenkung nicht erfüllt ist, solange das als aufschiebende Bedingung einzuordnende Bewilligungerfordernis der Grundverkehrsbehörde besteht.
VwGH, 20.02.2003, 2001/16/0107
§ 12 Abs 1 Z 2 ErbStG
Der VwGH erörtert, dass eine Schenkung nicht erfüllt ist, solange das als aufschiebende Bedingung einzuordnende Bewilligungerfordernis der Grundverkehrsbehörde besteht.
VwGH, 20.02.2003, 2001/16/0107