§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG; § 34 Abs 2 VwGG
Der VwGH erörtert, dass die Geltendmachung einer Rechtswidrigkeit durch bloßes Anführen der verletzten gesetzlichen Regelungen nicht dem Konkretisierungserfordernis bei Bescheidbeschwerden entspricht.
VwGH, 29.04.2002, 2002/14/0144