§ 4 Abs 4 EStG; § 20 Abs 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass unfallkausale Kosten nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, wenn sich der Unfall zwar im Zuge der Anfahrt zur Arbeitsstelle, aber auf einem privatbedingten Umweg ereignete.
VwGH, 27.03.2003, 99/15/0245