§ 117 Abs 3 StGB; § 115 StGB; § 283 Abs 1 StGB; § 451 Abs 2 StPO
Der OGH legt dar, dass eine aufgrund der Rasseangehörigkeit des Betroffenen erfolgte Beschimpfung oder Verspottung vom Geltungsbereich des § 117 Abs 3 StGB erfasst ist. Weiters prüft er die Zulässigkeit von Sachverhaltswürdigungen in der beschlussmäßigen Verfahrenseinstellung nach § 451 Abs 2 StPO.