§ 13 stmk SHG 1998; § 28 stmk SHG
Der VwGH prüft die Selbsterhaltungsfähigkeit bei Bestand eines gesteigerten Pflegebedarfs, erörtert die Zweckwidmung des Pflegegelds und nimmt Stellung zum Vorliegen einer Unterhaltsverpflichtung bei stationärer Unterbringung.