§ 13 AsylG 1997; Art I Abschn F lit b FlKonv
Der VwGH erörtert, dass das Erfordernis einer Abwägung zwischen der Tatschwere und einer potentiellen Verfolgung bei Beurteilung der Geltung der Flüchtlingskonvention die Konkretisierung der Verfolgungssituation erfordert.