§ 59 Abs 1 UniStG 1997
Der VwGH beschreibt den Stellenwert des ECTS-Systems im Hinblick auf die Beurteilung der Gleichwertigkeit abgelegter Prüfungen durch die Studienkommission.
VwGH, 18.02.2002, 2001/10/0029
§ 59 Abs 1 UniStG 1997
Der VwGH beschreibt den Stellenwert des ECTS-Systems im Hinblick auf die Beurteilung der Gleichwertigkeit abgelegter Prüfungen durch die Studienkommission.
VwGH, 18.02.2002, 2001/10/0029