§ 138 Abs 1 WRG 1959
Der VwGH nimmt Stellung zur Aufrechterhaltung der Nutzung einer ohne Einwilligung des Grundstückeigentümers erwirkten wasserrechtlich relevanten Umgestaltung.
VwGH, 23.01.2002, 2000/07/0023
§ 138 Abs 1 WRG 1959
Der VwGH nimmt Stellung zur Aufrechterhaltung der Nutzung einer ohne Einwilligung des Grundstückeigentümers erwirkten wasserrechtlich relevanten Umgestaltung.
VwGH, 23.01.2002, 2000/07/0023