§ 27 VStG; § 28 AuslBG
Der VwGH erörtert, welcher Standort eines Unternehmens bei einer Abweichung von den Angaben im Firmenbuch als Unternehmenssitz und somit als Tatort nach § 28 AuslBG zu qualifizieren ist
VwGH, 22.01.2002, 2000/09/0147
§ 27 VStG; § 28 AuslBG
Der VwGH erörtert, welcher Standort eines Unternehmens bei einer Abweichung von den Angaben im Firmenbuch als Unternehmenssitz und somit als Tatort nach § 28 AuslBG zu qualifizieren ist
VwGH, 22.01.2002, 2000/09/0147