§ 44 GewO 1994; § 345 GewO 1994
Der VwGH erörtert, ab welchem Zeitpunkt der Fortbetrieb eines Unternehmens durch den Masseverwalter gemeldet werden muss, fügt aber hinzu, dass die säumige bzw unzureichende Anzeigeerstattung keinen Versagungsgrund des Fortbetriebs begründet.