§ 17 Abs 2 PTSG
Der VwGH erörtert, dass das Personalamt nicht als oberste Dienstbehörde zu qualifizieren ist.
VwGH, 20.03.2002, 2001/09/0184
§ 17 Abs 2 PTSG
Der VwGH erörtert, dass das Personalamt nicht als oberste Dienstbehörde zu qualifizieren ist.
VwGH, 20.03.2002, 2001/09/0184