§ 20 StVO 1960
Der VwGH beschreibt die Bedeutung von einer den Gebrauchsanweisungen entsprechenden Überprüfung eines Geschwindigkeitsmessapparates zur Begründung der Korrektheit des Messergebnisses.
VwGH, 25.01.2002, 2001/02/0123
§ 20 StVO 1960
Der VwGH beschreibt die Bedeutung von einer den Gebrauchsanweisungen entsprechenden Überprüfung eines Geschwindigkeitsmessapparates zur Begründung der Korrektheit des Messergebnisses.
VwGH, 25.01.2002, 2001/02/0123