Zusammenfassung: Der EGMR betont das Erfordernis einer konkreten Begründung einer Abschiebungsentscheidung wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit sowie von effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten für den Betroffenen.
EGMR, 20.06.2002, Beschw Nr. 50.963/99 im Fall Al-Nashif gg Bulgarien