Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass eine bedingte Strafverurteilung und Geldstrafen wegen Straßenverkehrsdelikten die Verhängung des Aufenthaltsverbots und den damit verbundenen Eingriff in das Privat- und Familienleben des Beschwerdeführers nicht rechtfertigen.
EGMR, 31.10.2002, Beschw Nr. 37.285/97 im Fall Yildiz gg Österreich