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Entscheidung - OGH, 03.10.2002, 12 Os 49, 50/02

StrafrechtEvBl 2003/22EvBl 2003, 111 - 112 Heft 3 v. 1.2.2003

§ 168 StGB

Der OGH erörtert, dass auch die Wiederverwendung des Spielgewinns als Spieleinsatz als strafrechtlich verbotenes Glücksspiel zu qualifizieren ist. Weiters legt er dar, dass bei geplantem serienmäßigen Spielbetrieb kein Spiel um geringe Beträge stattfindet.

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