§ 5 StVO
Der VwGH erörtert, dass bei einem Organ der Straßenpolizei die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung vorliegen muss, um die ärztliche Untersuchung nach § 5 Abs 4a StVO zu rechtfertigen.
VwGH, 05.09.2002, 2002/02/0084
§ 5 StVO
Der VwGH erörtert, dass bei einem Organ der Straßenpolizei die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung vorliegen muss, um die ärztliche Untersuchung nach § 5 Abs 4a StVO zu rechtfertigen.
VwGH, 05.09.2002, 2002/02/0084