§ 22 OÖ ROG 1994; § 31 Abs 4 OÖ BauO 1994
Der VwGH erörtert, dass auch ein Haus mit mehr als drei Etagen noch als Wohngebäude im Sinne § 22 oö ROG qualifiziert werden kann und prüft die rechtliche Konsequenz allfälliger Auswirkungen auf die Lichtbedingungen benachbarter Liegenschaften.