§ 21 Abs 1 Stmk BauG 1995
Der VwGH erörtert, dass ein Pferdestall selbst bei Einhaltung der Flächenbeschränkung aufgrund der Emissionsbelastung als "kleinere bauliche Anlage" nach § 21 Abs 1 Z 2 Stmk BauG qualifiziert werden muss.
VwGH, 26.09.2002, 2001/06/0022