§ 277 Abs 1 StGB
Der OGH erörtert, dass nur die Verabredung zur unmittelbaren gemeinsamen Tatausführung das Delikt des verbrecherischen Komplotts erfüllt.
OGH 24.06.2003, 14 Os 22/03
§ 277 Abs 1 StGB
Der OGH erörtert, dass nur die Verabredung zur unmittelbaren gemeinsamen Tatausführung das Delikt des verbrecherischen Komplotts erfüllt.
OGH 24.06.2003, 14 Os 22/03