§ 94 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Unterhaltsschuldner, der die Unterhaltsforderung aus seinen Einkünften begleichen kann, nicht zur Vermietung oder Verpachtung von Grundstückseigentum verpflichtet werden kann.
OGH 01.07.2003, 1 Ob 98/03y
§ 94 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Unterhaltsschuldner, der die Unterhaltsforderung aus seinen Einkünften begleichen kann, nicht zur Vermietung oder Verpachtung von Grundstückseigentum verpflichtet werden kann.
OGH 01.07.2003, 1 Ob 98/03y