§ 181 Abs 6 StPO; § 303 StGB
Der OGH bestimmt de n maßgeblichen Beginnzeitpunkt einer Schöffenverhandlung in Hinblick auf dessen Rechtswirkungen für Haftfristen gemäß § 181 Abs 6 StPO und erörtert in diesem Zusammenhang, ob die verspätete Durchführung von Haftverhandlungen die Strafbarkeit des Richters wegen fahrlässiger Entziehung der persönlichen Freiheit begründet.