§ 41 Abs 5 MedG
Der OGH erörtert, dass nur bei mittels Privatanklage zu ahndenden Medieninhaltsdelikten keine Voruntersuchung gemäß § 41 Abs 5 MedG durchgeführt wird.
OGH 19.02.2003, 13 Os 129/02
§ 41 Abs 5 MedG
Der OGH erörtert, dass nur bei mittels Privatanklage zu ahndenden Medieninhaltsdelikten keine Voruntersuchung gemäß § 41 Abs 5 MedG durchgeführt wird.
OGH 19.02.2003, 13 Os 129/02