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Entscheidung - OGH, 11.02.2003, 11 Os 43/02

StrafrechtEvBl 2003/104EvBl 2003, 473 - 475 Heft 12 v. 15.6.2003

§ 302 Abs 1 StGB

Der OGH erörtert, dass ein Exekutivbeamte, der es unterlässt, seinen Amtsleiter über allenfalls strafbarkeitsbegründende Umstände, die ihm im Rahmen seiner Dienstausübung zur Kenntnis gelangten, zu informieren, das Delikt des Amtsmissbrauchs begeht.

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