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Direkte Demokratie und bundesstaatliches Homogenitätsprinzip

Öffentliches RechtAnna GamperÖJZ 2003/24ÖJZ 2003, 441 - 448 Heft 12 v. 15.6.2003

Zusammenfassung: Die Autorin analysiert in ihrem Beitrag ein Erkenntnis des VfGH, in dem eine Bestimmung der Landesverfassung von Vorarlberg, die den Landesbürgern mithilfe eines Volksbegehrens oder einer Volksabstimmung eine Einwirkungsmöglichkeit auf das Gesetzgebungsverfahren einräumte, für verfassungswidrig erklärt wurde. Lenhofer-Luksch nimmt diese Entscheidung zum Anlass, die Reichweite der gebotenen Kongruenz zwischen Bundes- und Landesverfassungen zu diskutieren. Dabei behandelt sie auch die Beziehung zwischen repräsentativer und direkter Demokratie und beschreibt den Stellenwert des Bundesstaatsprinzips.

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