§ 15 Abs 2 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Verwendungsmöglichkeit des Fahrzeugs des Dienstgebers bei fehlender Inanspruchnahme durch den Dienstnehmer nicht als Einkommensteuerlich relevante Sachzuwendung qualifiziert werden kann.
VwGH, 27.11.2001, 98/14/0052