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Entscheidung - VwGH, 12.09.2001, 2000/13/0058

SteuerrechtVwGH-F 2003/21ÖJZ 2003, 437 Heft 11 v. 1.6.2003

§ 5 Abs 2 lit a KommStG

Der VwGH erörtert, dass die Qualifizierung einer Vermögenszuwendung als Ruhebezug wie auch die Anwendung der Entlastungsregelung nach § 5 Abs 2 lit a KommStG die Auflösung des Dienstverhältnisses voraussetzt.

VwGH, 12.09.2001, 2000/13/0058

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