§ 269 ABGB; § 273 ABGB; § 281 ABGB
Auch einem behinderten Kind kann erst ab dessen vollendetem 14. Lebensjahr ein Sachwalter beigestellt werden, dessen Funktionskreis sich nach der rechtswirksamen Verpflichtungsfähigkeit des Kindes bemisst.
OGH 29.11.2001, 2 Ob 100/01x