§ 85 ZPO; § 182 ZPO
Der OGH verneint das Erfordernis einer Fristgewährung zur Richtigstellung eines unschlüssigen Klagevorbringens, wenn der Rechtsvertreter bereits in der Klagebeantwortung auf die Unschlüssigkeit aufmerksam gemacht wurde.
OGH 27.11.2001, 1 Ob 188/01f