§ 36 a Abs 3 Z 1 WehrG
Der VwGH erörtert, dass der Wehrpflichtige, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch die AHS absolvierte, keine Aufschiebung der Wehrdienstes wegen eines erst im Entscheidungszeitpunkt betriebenen Universitätsstudiums fordern kann.
VwGH, 20.03.2001, 99/11/0102