§ 33 Abs 4 ForstG
Der VwGH erörtert, dass den Straßenerhalter einer Forststraße eine Duldungspflicht bezüglich notwendiger Fahrten mit Versorgungslieferungen für eine Schutzhütte trifft.
VwGH, 19.02.2001, 98/10/0333
§ 33 Abs 4 ForstG
Der VwGH erörtert, dass den Straßenerhalter einer Forststraße eine Duldungspflicht bezüglich notwendiger Fahrten mit Versorgungslieferungen für eine Schutzhütte trifft.
VwGH, 19.02.2001, 98/10/0333