Art 82 EG; § 40 ZLLV; § 6 Abs 2 des BG über die Austro-Control GmbH
Der VwGH legt dar, dass die Kontrolle von Zivilluftfahrzeugen durch die Austro-Control eine verwaltungspolizeiliche Maßnahme darstellt, wobei diese aufgrund des mangelnden Unternehmensstatus der Austro-Control dem Wettbewerbsrecht nicht unterliegt.