§ 78 WRG 1959
Der VwGH erörtert, dass nur der Wassergenossenschaft Parteistellung bei Beurteilung der Bewilligung einer Satzungsänderung sowie bei Festlegung eines Aufteilungsschlüssels der Kosten zukommt.
VwGH, 18.01.2001, 98/07/0180
§ 78 WRG 1959
Der VwGH erörtert, dass nur der Wassergenossenschaft Parteistellung bei Beurteilung der Bewilligung einer Satzungsänderung sowie bei Festlegung eines Aufteilungsschlüssels der Kosten zukommt.
VwGH, 18.01.2001, 98/07/0180