§ 1295 ABGB; § 320 Z 3 ZPO; § 1311 ABGB
Der OGH beschreibt die schadenersatzrechtliche Kausalitätsprüfung und den dabei anwendbaren Bewertungsmaßstab bei Geltendmachung einer Säumnis des Prozessbevollmächtigten. Weiters legt er dar, dass die Vernehmung eines Richters zur Prüfung einer gerichtlichen Senatsentscheidung dem Gebot der geheimen Beratung widerspricht und deshalb unzulässig ist.