§ 14 Abs 2 MRG; § 45 Abs 7 MRG; § 45 Abs 8 MRG; Art II Abschn II Z 4 3. WÄG
Der OGH erörtert, dass nur der Erbe, nicht aber der Eintrittsberechtigte in den Mietvertrag, berechtigt ist, nach dem Tod des Hauptmieters nicht verwendete Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge gegenüber dem Vermieter einzuklagen.