§ 152 Abs 1 Z 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO
Macht der Beschwerdeführer in der Nichtigkeitsbeschwerde einen Verstoß gegen das Selbstbezichtigungsverbot geltend, muss er deutlich darlegen, aufgrund welcher Tatsachen und Beweisresultate ihm ein Entschlagungsrecht zugestanden wäre.