§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG
Der VwGH erörtert, dass die Qualifizierung eines Arbeitsraumes als Zentralstandort der Erwerbsausübung von der zeitlichen Verwendungsdauer desselben abhängt.
VwGH, 19.12.2000, 99/14/0283
§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG
Der VwGH erörtert, dass die Qualifizierung eines Arbeitsraumes als Zentralstandort der Erwerbsausübung von der zeitlichen Verwendungsdauer desselben abhängt.
VwGH, 19.12.2000, 99/14/0283