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Entscheidung - VwGH, 31.01.2001, 98/13/0156

SteuerrechtVwGH 2002/49ÖJZ 2002, 117 - 118 Heft 3 v. 1.2.2002

§ 162 BAO

Der VwGH erörtert, dass die Abzugsfähigkeit betrieblicher Ausgaben die Bezeichnung des Leistungsempfängers voraussetzt und legt dar, dass die Geltendmachung gewährter unbarer Sachrabatte die Konkretisierung der Waren erfordert.

VwGH, 31.01.2001, 98/13/0156

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