§ 19 Abs 1 BAO; § 13 Abs 2 ErbStG
Der VwGH prüft die Verantwortlichkeit der Erben für Steuerverbindlichkeiten des Erblassers und nimmt Stellung zum Begründungszeitpunkt des Solidarschuldverhältnisses.
VwGH, 09.11.2000, 2000/16/0376
§ 19 Abs 1 BAO; § 13 Abs 2 ErbStG
Der VwGH prüft die Verantwortlichkeit der Erben für Steuerverbindlichkeiten des Erblassers und nimmt Stellung zum Begründungszeitpunkt des Solidarschuldverhältnisses.
VwGH, 09.11.2000, 2000/16/0376