§ 502 Abs 1 ZPO; § 528 Abs 1 ZPO; § 387 Abs 1 EO; § 3 JN
Der OGH erörtert, dass die erforderliche Beurteilung eines Nichtigkeitsgrundes als erhebliche Rechtsfrage zu qualifizieren sein kann, die zur Erhebung eines Revisionsrekurses an den OGH berechtigt. Weiters legt er dar, unter welchen Voraussetzungen das Rekursgericht die Entscheidungskompetenz zur inhaltlichen Beurteilung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung besitzt.