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Entscheidung - OGH, 13.08.2002, 1 Ob 140/02y

InsolvenzrechtEvBl 2002/216EvBl 2002, 850 Heft 22 v. 15.11.2002

§ 387 Abs 2 EO; § 387 Abs 3 EO

Der OGH erörtert, dass die Zuständigkeitsbestimmung des § 387 Abs 3 EO nur dann heranzuziehen ist, wenn die Entscheidungsbefugnis eines österreichischen Gerichts auch im Hauptverfahren bestand.

OGH 13.08.2002, 1 Ob 140/02y

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