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Entscheidung - OGH, 13.08.2002, 1 Ob 150/02v

ErbrechtEvBl 2002/211EvBl 2002, 841 Heft 22 v. 15.11.2002

§ 662 ABGB; § 686 ABGB

Der OGH erörtert, dass ein Vermächtnisnehmer nur für jene Verbindlichkeiten des Erblassers einstehen muss, bei denen eine Bezugnahme zum Vermächtnisgegenstand besteht.

OGH 13.08.2002, 1 Ob 150/02v

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