§ 20 UrhG
Der OGH erörtert die Zulässigkeit einer nachträglichen Abweichung von einer, allenfalls auch konkludent, getroffenen Übereinkunft über die Anführung des Urhebers eines bestimmten Werkes und beschreibt die gesetzeskonforme Umsetzung der Urheberbenennung bei Beteiligung mehrerer Komponisten an der Gestaltung einer Filmmusik.