Zusammenfassung: Die Autoren zeigen in ihrem Beitrag, wie die Produktion und Verbreitung von Falschgeld bzw geldähnlichen Druckwerken strafrechtlich geahndet wird. Dabei nehmen sie auch Bezug auf gemeinschafts- und verwaltungsstrafrechtliche Vorgaben, betonen aber den dringenden gesetzlich Reformbedarf besonders im Bereich der Banknoten, da eine Sanktionierung des öfteren am fehlenden Vorsatz scheitert und eine bloße Verwechslungsfähigkeit Sicherungsmaßnahmen, wie etwa die Einziehung, idR nicht rechtfertigt.