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Entscheidung - OGH, 30.08.2002, 3 Ob 308/01t

ZivilrechtÖJZ-LSK 2002/273 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 1114 ABGB; § 863 Abs 1 ABGB; § 569 ZPO

Der OGH erörtert, dass die Annahme einer konkludenten Verlängerung des Mietvertrage nach § 1114 ABGB die rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit des Bestandgebers voraussetzt.

OGH 30.08.2002, 3 Ob 308/01t

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