§ 281 Abs 1 Z 10 StPO
Der OGH legt dar, dass die Zugrundelegung einer von mehreren Tatausführungsvarianten eines alternativen Mischdelikts nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO bekämpft werden kann.
OGH 08.08.2002, 15 Os 73/02
§ 281 Abs 1 Z 10 StPO
Der OGH legt dar, dass die Zugrundelegung einer von mehreren Tatausführungsvarianten eines alternativen Mischdelikts nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO bekämpft werden kann.
OGH 08.08.2002, 15 Os 73/02