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Entscheidung - OGH, 08.08.2002, 15 Os 73/02

StrafrechtÖJZ-LSK 2002/226 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 135 Abs 1 StGB

Der OGH erörtert den Zeitpunkt der Vollendung des Delikts der dauernden Sachentziehung und erläutert, dass sich an der Strafbarkeit aufgrund dieses Delikts nichts mehr ändert, wenn der Besitzer das entzogene Gut zufällig wiederbekommt.

OGH 08.08.2002, 15 Os 73/02

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