§ 20 UrhG
Der OGH erörtert die Zulässigkeit einer einseitigen nachträglichen Abweichung von einer, allenfalls auch konkludent, getroffenen Übereinkunft über die Anführung des Urhebers eines bestimmten Werkes.
OGH 16.07.2002, 4 Ob 164/02z
§ 20 UrhG
Der OGH erörtert die Zulässigkeit einer einseitigen nachträglichen Abweichung von einer, allenfalls auch konkludent, getroffenen Übereinkunft über die Anführung des Urhebers eines bestimmten Werkes.
OGH 16.07.2002, 4 Ob 164/02z