vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 13.08.2002, 1 Ob 140/02y

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2002/222 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 387 Abs 2 EO; § 387 Abs 3 EO

Der OGH erörtert, dass die Zuständigkeitsbestimmung des § 387 Abs 3 EO nur dann heranzuziehen ist, wenn die Entscheidungsbefugnis eines österreichischen Gerichts auch im Hauptverfahren bestand.

OGH 13.08.2002, 1 Ob 140/02y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!