§ 848a ABGB; § 40a JN; § 835 ABGB
Der OGH erörtert, dass § 848a ABGB bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Servitutsberechtigten und dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zur Anwendung gelangt. Weiters legt er dar, dass ein fälschlicherweise beim Außerstreitgericht eingebrachtes Rechtsschutzbegehren die Konversion desselben und die Weiterleitung gemäß § 40a JN erfordert.