Zusammenfassung: Der EGMR nimmt, auf der Grundlage einer Beschwerde über die unverhältnismäßig lange Dauer eines Strafverfahrens, Stellung zur Effizienz des Rechtsmittels des § 91 GOG.
EGMR, 07.05.2002, über die Beschw Nr. 42.033/98 im Fall A S gg Österreich